Ferien mit unserem Haustier

 

 

 

Ausreise aus der Schweiz

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für eine Reise:

  • Mikrochip (ISO-Norm11784) oder eine lesbare Tätowierung.  
  • Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung (gültig ab 3 Wochen nach der Impfung, der Ablauf der Gültigkeit ist im Heimtierpass oder Veterinärbescheinigug angegeben) 

Für die genauen Vorschriften sind jedoch die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten.

Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebestimmungen erfüllt werden.

Gerne verweisen wir daher auch hier auf die Seiten des Bundes.

Einreise in ein Ferienland

Es gibt sehr viele verschiedene Einreisebedingungen. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Bundes.

Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite eine Checkliste für das Reisen mit Heimtieren

Sollten Sie zusätzlich Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Krankheiten vorbeugen

Ausser der Tollwut kann das Tier noch eine Menge anderer Krankheiten von den Ferien heimbringen - vor allem Parasitenkrankheiten wie die Piroplasmose (auch Babesiose) oder die Leishmaniose (übertragen von Zecken oder Mücken). Die Tierärztin oder der Tierarzt informiert, ob das Tier Impfungen braucht und wenn ja welche.

Nach den Ferien empfiehlt es sich, das Tier zu entwurmen. Besonders nach einer Ferienreise sollte zudem jede Veränderung im Verhalten des Tieres beachtet werden (abnormale Müdigkeit, Appetitverlust, Fieber oder Verdauungsstörungen, Verfärbung des Urins).

Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Untersuchung beim Tierarzt oder der Tierärztin.

 

Sie kaufen ein Tier im Ausland und reisen mit Ihrem neuen Schützling in die Schweiz ein

Grundsätzlich wichtig ist zu beachten, dass Sie Ihr Tier beim Zoll deklarieren.

Darüber hinaus ist folgendes zwingend erforderlich:

  • Mikrochip (ISO-Norm11784) oder eine lesbare Tätowierung. Die Kennzeichnung muss vor der gültigen Tollwutimpfung erfolgen.
  • Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung (gültig ab 3 Wochen nach der Impfung, der Ablauf der Gültigkeit ist im Heimtierpass oder Veterinärbescheinigung angegeben) 
  • Die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder Schwanz in die Schweiz ist verboten
  • Meldepflicht bei der Wohngemeinde
  • Das eingeführte Tier darf nach dem Grenzübertritt nicht weiter verkauft werden.

Auch für die Einfuhr gelten je nach Land verschiedenste Bedingungen.

Gerne verweisen wir daher auch hier auf die Seiten des Bundes.

 

Tierärztliche Empfehlung

Oft tragen die mit gebrachten Tiere, vor allem aus der Mittelmeerregion Erreger in sich, welche noch nicht zu erkennen sind, aber später auftreten können. Um eventuelle Erreger frühzeitig zu erkennen, empfehlen wir die Erstellung eines Reiseprofiles durch Blutentnahme. Es gibt verschiedene Reiseprofile je nach Herkunftsland. Gerne beraten wir Sie in einer Konsultation ausführlich.